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Planungsangaben

Wie schon die neue Schleuse Fürstenberg (Baujahr 2010), hat auch die neue Schleuse Steinhavel eine 11 m breite Schleusenkammer erhalten, in dem die für die Baugrube erforderlichen Stahlspundwände gleichzeitig als Kammerwände für die neue Schleuse bemessen und gebaut wurden.

Das vorhandene Wehr wird durch einen Ersatzneubau ersetzt. Der Ausbau der Vorhäfen ist bereits abgeschlossen.

Ebenfalls in die Staustufe integriert werden ein Fischaufstieg und eine mit den Wassersportverbänden abgestimmte und mit luftbereiften Schleppwagen ausgerüstet Bootsschleppe.

Die neue Fischaufstiegsanlage ist der bundesweit erste planfestgestellte Neubau einer bundeseigenen Anlage, seitdem der Gesetzgeber dem Bund die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen übertragen hat.

Um die Auswirkungen auf die Schifffahrt zu minimieren, erfolgte der am 27. Mai 2022 für den Verkehr freigegebene Ersatzneubau der Schleuse im Winterhalbjahr 2021/2022 während einer auf acht Monate verlängerten Wintersperrzeit. Diese Randbedingung definierte auch den über insgesamt fünf Jahre Bauzeit andauernden Bauablauf. Vorlaufende Arbeiten (Zuwegung und Baufeldfreimachung) mussten bereits bis zur Sperrung der Schleuse abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung der Schleuse haben im darauffolgenden Winterhalbjahr die Arbeiten für den Ersatzneubau des Mühlenwehres und den Neubau der Fischaufstiegsanlage begonnen.

Die Durchführung der Baumaßnahme erfolgt unter naturschutzfachlicher Baubegleitung. Diese kontrolliert die Einhaltung von Auflagen bezogen auf den Arten- und Biotopschutz während der Baumaßnahme. Sie überwacht die Umsetzung der im LBP aufgeführten Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen und sensibilisiert alle auf der Baustelle Tätigen für die Belange des Naturschutzes. Sie berät die Bauausführenden in naturschutzrechtlichen Fragestellungen und ergreift bei Notwendigkeit Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.

Die kalkulierten Gesamtausgaben betragen rund 38 Mio €.

Die Bau- und Genehmigungsplanung wurde durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.07.2018 genehmigt.