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Veranlassung des Ersatzneubaus

Zusätzlich begründet sich die Notwendigkeit der Maßnahme im schlechten baulichen Zustand der Straßenbrücke, in der Vergrößerung der Durchfahrtshöhe auf 5,25 m über dem BWo (oberer Betriebswasserstand) und dem Wegfall der Kanalpfeiler und damit einer Verbesserung für den Schiffsverkehr.

Gleichzeitig wird auf Verlangen des Straßenbaulastträgers die Verbreiterung der Straßenbrücke und Straßenrampen zur Herstellung eines zusätzlichen Geh- und Radweges vorgesehen.