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Berliner Nordtrasse (Pichelsdorfer Havel und Untere Spree)

UHW-km 4,300 bis SOW-km 4,673

Berliner Nordtrasse Spreemündung in die Havel Quelle: WNA Berlin

Richtung_Nord-Ost Zukünftiges Spandauer Horn an der Spreemündung (Fotomontage) Quelle: WNA Berlin

Das Projekt umfasst die Fahrrinnenanpassung der Pichelsdorfer Havel und der Unteren Spree für den Verkehr mit so genannten Schubverbänden (Länge 185 m, Breite 11,40 m, Tiefgang 2,80 m). Nach der Verkehrsfreigabe wird der Berliner Westhafen für die modernen Güterschiffe mit wirtschaftlichen Abladetiefen erreichbar sein. Die Verkehrsachse vom Rhein bis nach Berlin als Bestandteil der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit wird damit komplettiert.

Zurückliegende ältere Planungen zum Ausbau der Berliner Nordtrasse wurden vom Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Berlin vollständig überarbeitet. Ziel dieser Umplanungen war die Berücksichtigung vielfältiger Gesichtspunkte wie z.B. geänderte Bedarfe, Interessen des Naturschutzes und städtebauliche Aspekte. Die Anpassung der Planungen berücksichtigte dabei auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen, bspw. die Wasserrahmenrichtlinie und neue Regelungen zum Artenschutz.

Damit im Hinblick auf die Ergebnisse ein breiter Konsens entstehen konnte, erfolgten die Umplanungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) unter Beteiligung des Landes Brandenburg und des Landes Berlin, in erster Linie der maßgeblichen Senatsverwaltungen und der Bezirksämter, aber auch im Dialog mit der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN e.V.).

Durch die bewusste Inkaufnahme von Einschränkungen der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs (Einschränkung der Begegnungsmöglichkeiten, bis hin zum Richtungsverkehr sowie Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit) können bestehende Uferstrukturen geschont und Eingriffe entsprechend minimiert werden. Die gemeinsame Zielsetzung war dabei ein für alle Seiten tragbarer Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen.

Die Berliner Nordtrasse als Stadtstrecke weist auf ihrer gesamten Länge Ufersicherungen auf. Hier bleiben große Teile der vorhandenen Ufersicherungen entweder unverändert erhalten oder werden lediglich gesichert. Auf insgesamt drei Kilometern Länge sollen die Ufer durch die Anlage von Flachwasserzonen ökologisch aufgewertet werden.

In den Seenstrecken, wie dem Jungfernsee, an dem das Weltkulturerbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin" liegt, werden keine Baumaßnahmen stattfinden.

Nach Scopingtermin (gem. § 5 UVPG, Anfang 2013) und Termin zur Information der Öffentlichkeit (Anfang 2016) fand im Dezember 2016 die Erörterung der eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planfeststellungsunterlagen statt. Der am 01.03.2018 erlassene Planfeststellungsbeschluss ist seit Ende Mai 2018 rechtskräftig.

Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen finden Sie hier: Planfeststellungsunterlagen Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse

Das Vergabeverfahren für die Erstellung der Entwürfe-AU und der Verdingungsunterlagen (VDU) wurde im Oktober 2017 eingeleitet. Am 23.07.2018 wurde der Auftrag an die Arbeitsgemeinschaft IPROconsult/G.U.B./PTW vergeben.

Für den gesamten Streckenabschnitt werden vier Entwürfe-AU erstellt. Die Genehmigung des ersten Entwurfes-AU im Bereich Spandauer Horn wurde am 07.10.2021 erteilt. Baubeginn wird dort voraussichtlich im 3. Quartal 2022 sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre.