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Ausbau des Havelkanals

(HvK km 22,80 bis km 33,80)

Detaillierte Informationen finden Sie im Text Havelkanal Quelle: WNA Berlin

Der in den 50ger Jahren zur Umfahrung Westberlins künstlich errichtete Havelkanal verbindet die Havel-Oder-Wasserstraße mit der Unteren Havel-Wasserstraße. Er zweigt bei Nieder Neuendorf aus der Havel-Oder-Wasserstraße ab und mündet in der Nähe von Paretz in den Sacrow-Paretzer Kanal (Untere Havel-Wasserstraße). Bei Schönwalde befindet sich die einzige Schleuse des Havelkanals.

Die Südstrecke des Havelkanals ist in folgende Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt:

  • PFA 1 von HvK km 20,70 bis km 22,90 (bereits fertiggestellt)
  • PFA 2 von HvK km 22,90 bis 33,80 (Planfeststellungsverfahren voraussichtlich ab 2022)
  • Mündung (HvK km 33,80 bis 34,90) Einmündung in den Sacrow-Paretzer Kanal mit Mündungsbereich Havelkanal (bereits fertiggestellt)

Der Ausbau der Südstrecke des Havelkanals für die Wasserstraßenklasse Vb erfolgt für den Richtungsverkehr moderner Binnenschiffe mit den Abmessungen von

  • 110 x 11,45 x 2,80 m - Großmotorgüterschiff (GMS) und
  • 185 x 11,45 x 2,80 m - Schubverband (SV).

Da zur Eingriffsminimierung der Ausbau nur zwischen den vorhandenen Dämmen erfolgen soll, können sich diese Schiffe nicht begegnen. Um die Befahrbarkeit trotzdem sicherzustellen, sind drei Wartestellen und zwei Wendestellen (siehe Grafik) erforderlich.

Historie

Ursprünglich ist der Havelkanal für das 750-t-Schiff (Großplauer Maßschiff) bemessen worden. Bei einer Kanalbreite von ca. 33 m und einem Muldenprofil mit einer Sohltiefe von 3 m konnte dieses Schiff im Begegnungsverkehr fahren.

Die Südstrecke des Havelkanals ist auf großer Länge mit Dämmen eingefasst, da schon der untere Betriebswasserstand bereichsweise über dem seitlich angrenzenden Gelände liegt. Die nicht gedichteten Dämme übernehmen bei Hochwasser eine Schutzfunktion für das dahinterliegende Gebiet, sie sind aber keine reguläre Hochwasserschutzeinrichtung im Sinne der Wasserwirtschaft.

Beidseitig parallel verlaufende Druckwassergräben dienen der Aufnahme und Ableitung des Sickerwassers aus dem Kanal. Entlang des Havelkanals regulieren mehrere Schöpfwerke die Grundwasserstände der umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Polderflächen.

Streckenweise verläuft die Südstrecke des Havelkanals in tiefgründigen Moorböden der Wublitzrinne. Um den Dammkörper auf tragfähigen Schichten zu gründen wurde er zum Teil in den Untergrund eingesprengt.
Aufgrund des ohne Verdichtung eingesprengten Dammkörpers und der damit veränderten Auflasten kam es in Teilbereichen zu starken Setzungen der Dämme.

Planfeststellungsabschnitt 2 (km HvK 22,90 bis 33,80)

Der PFA 2 der Südstrecke des HvK beginnt kurz unterhalb der Eisenbahnbrücke Wustermark im Norden und endet unmittelbar vor der Straßenbrücke Paretz im Süden.

Die Planungen zum Ausbau des 11 km langen Abschnittes erfolgen zum Schutz von Umwelt und Natur eingriffsminimierend. Das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben wird vs. in 2022 beantragt.

Mit geringfügigen Eingriffen in die vorhandene Dammsubstanz wird die Ausbaubreite von mindestens 42,40 hergestellt. In einem kurzen Abschnitt, der im Einschnitt liegt, wird die Breite auf 40,00 m beschränkt, um größere Abgrabungen zu vermeiden. Es erfolgt eine Vertiefung um ca. 0,90 m auf 4,00 m unter dem Betriebswasserstand.

Der Havelkanal erhält Deckwerke aus Natursteinen mit einer Neigung von 1:3 oder 1:4. In Abschnitten mit ungünstigen Baugrundverhältnissen und natürlichen Überbreiten sind Neigungen der Ufer bereichsweise flacher vorgesehen.

Die Dämme bleiben grundsätzlich in ihrer Lage erhalten, im Bedarfsfall werden sie verstärkt. Die beidseitigen Dammkronen sind auf 31,00 m ü.NHN zu erhöhen und auf 5,50 m zu verbreitern. Der beidseitig kanalbegleitende Betriebsweg verläuft zukünftig überwiegend auf der Dammkrone, der auch von Fußgängern und Radfahrern zur Naherholung genutzt werden kann.

Kanalseitig vor den Pumpwerken Hoppenrade und Buchow-Karpzow sind Betriebswegebrücken vorgesehen. Bei Hoppenrade wird eine Spundwandwartestelle am Ostufer angeordnet. Außerdem werden auf der östlichen Kanalseite Senkrechtufer am Stützpunkt Wustermark und unter der Straßenbrücke Paaren-Falkenrehde erforderlich.

Zusammenfassend sind im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen geplant:

  • Kanalverbreiterung und Vertiefung
  • Einbau von Böschungssicherungen
  • Profilierung der beidseitigen kanalbegleitenden Dämme
  • Herstellung von kanalbegleitenden Betriebswegen und zwei Betriebswegebrücken
  • Neubau einer Wartestelle
  • Errichtung einer Uferspundwand unter der Brücke Paaren – Falkenrehde
  • Bedarfsgerechter Ersatz der WSV-Liegestelle am Stützpunkt Wustermark

Bei Betroffenheit ist die Anpassung, Rück- oder Neubau von Anlagen Dritter erforderlich.

Nach dem Ausbau sind die erforderlichen Voraussetzungen für eine durchgängige Befahrung des Havelkanals von Großmotorgüterschiffen bis 2.300 t und Schubverbänden bis 3.600 t und 2,80 m Tiefgang im Richtungsverkehr gegeben.

Bauzeit: voraussichtlich vier Jahre

Umweltbelange

Der Havelkanal ist ein überwiegend von Menschenhand geschaffenes, künstliches Fließgewässer. Dessen ungeachtet weist das Untersuchungsgebiet des Havelkanals viele ökologisch bedeutsame Strukturen auf. Es sind diverse schützenswerte Biotoptypen als Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten vorhanden. Daher sind Eingriffe in die Ufer möglichst zu vermeiden oder zu minimieren sowie durch geeignete Maßnahmen auf eine Verbesserung der Gewässerstruktur des Kanals hinzuwirken.

Als Grundlage für die Prüfung der Umweltverträglichkeit wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Insbesondere die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere werden detailliert untersucht.

Im UVS- Untersuchungsgebiet liegen u.a. besonders bedeutsame Bestandteile von Natur und Landschaft, wie das

  • Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Havelniederung“ und
  • Naturschutzgebiet (NSG) „Falkenrehder Wublitz“.

Es wird eine Verträglichkeitsprüfung gemäß FFH-Richtlinie (FFH = Flora-Fauna-Habitat) für das teilweise betroffene Vogelschutzgebiet durchgeführt. Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf besonders und streng geschützte Arten werden in einem artenschutzfachlichen Beitrag untersucht. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden berücksichtigt. Darauf aufbauend wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den PFA 2 ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, der die ausbaubedingten Eingriffe bilanziert und entsprechende Kompensationsmaßnahmen beinhaltet.