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Baustelleneinrichtungsflächen am Schiffbauer Damm vorfristig zur Nutzung durch Gastwirte zurückgegeben

Ausgabejahr 2019
Datum 17.04.2019

Im Auftrag der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes investiert das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rd. 4,7 Mio. in die grundhafte Instandsetzung der Ufer am Schiffbauer Damm zwischen Friedrichstraße und Albrechtstraße (Spree-Oder-Wasserstraße km 15,694 – 15,920, rechtes Ufer).

Generalauftragnehmer für die Bauausführung ist eine Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen Züblin Spezialtiefbau GmbH und Otto Mette Wasserbau GmbH & Co. KG (beide aus Berlin). Aus bautechnologischen Gründen mussten für die Ausführung der Bauleistungen Nutzungsbeschränkungen sowohl für das Befahren der Spree als auch für die gastronomische Sondernutzung des spreeseitig gelegenen Gehweges für mehrere Biergärten der Restaurantstrecke entlang des Schiffbauer Dammes ausgesprochen werden. Aufgrund des erreichten Baufortschrittes können die Gehwegflächen nun bereits zu Ostern und damit zwei Wochen eher als geplant an die betroffenen Gastwirte zurückgegeben werden.

„Ich freue mich, dass der bauausführende Generalauftragnehmer Wort gehalten hat und die wirtschaftlichen Risiken für die betroffenen Gastronomiebetriebe damit kalkulierbar bleiben“, sagt Rolf Dietrich als Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin. Lobenswert sei auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller von diesem herausfordernden Bauvorhaben im Umfeld betroffenen Verwaltungen und Unternehmen, insbesondere mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin, der DB Netz AG, der BVG, den zuständigen Fachbereichen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin.

Weiterführende Bauarbeiten erfolgen nun über die Sommermonate überwiegend von der Wasserseite aus, wofür vorübergehend eine Arbeitsebene in die Spree eingebaut wurde. Im Bereich zwischen Weidendammer Brücke und Berthold-Brecht-Platz wird auch in den Sommermonaten eine Anlieferung von Frischbeton von Land aus erfolgen. Endtermin für die Fertigstellung der Gesamtbauleistungen ist weiter der April 2020. Die mit schifffahrtspolizeilicher Anordnung SPAO Nr. 186/2018 vom 6. September 2018 für den Zeitraum 12. November 2018 bis 31. Mai 2019 ausgesprochene Nutzungsbeschränkung der Spree für Fahrzeuge mit maximalen Abmessungen von 50 m Länge, 7 m Breite und 2,20 m Tiefgang gilt vorerst noch weiter. Größere Wasserfahrzeuge müssen weiter die Umfahrung über den Teltowkanal und die Havel nutzen. Während der Sommermonate ist der betroffene Abschnitt der Spree die am höchsten verkehrsbelastete Binnenwasserstraße des Bundes deutschlandweit, so dass die Arbeiten mit gravierenden Einschränkungen für die Schifffahrt für die Wintermonaten 2018/19 und 2019/20 geplant wurden. Zur Fertigstellung der neuen Ufergründung im Bereich der Weidendammer Brücke muss die Spree nach Ostern noch an mehreren Tagen stundenweise für den Schiffsverkehr gesperrt werden. Die in den frühen Morgenstunden erfolgenden Sperrungen wurden durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin heute mit SPAO Nr. 062/2019 bekannt gemacht.

Hintergrundinformationen

Umfangreiche Hintergrundinformation zu dem Bauvorhaben finden Sie in einer Presseinfo vom 13. November 2018 zum Baubeginn.