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Ersatzneubau der Rammrathbrücke

Ausgabejahr 2019
Datum 02.09.2019

Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat den Bauauftrag für den Ersatzneubau der Rammrathbrücke in Teltow vergeben. Generalauftragnehmer ist die Berger Bau SE. Die Bauzeit wird ca. 24 Monate betragen. Die Bauausgaben in Höhe von rd. 5,4 Mio. finanziert der Bund.

Die von der Rammrathbrücke über den Teltowkanal überführte Warthestraße muss im Bereich des lagegleichen Ersatzneubaus vorübergehend voll für den Verkehr gesperrt werden. Dafür werden jetzt die konkreten Antragsunterlagen für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung und für die Ausweisung und Herrichtung der Umleitungsstrecken erarbeitet und mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Vor dem Rückbau der alten Brücke erfolgt zunächst noch der Bau einer bauzeitlichen Behelfsüberführung für Fußgänger sowie die Umverlegung von Leitungen auf diese Behelfsüberführung. Sobald mit der Straßenverkehrsbehörde ein konkreter Sperrtermin vereinbart wurde, wird das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin eine öffentliche Informationsveranstaltung vor Ort anbieten.

„Ich freue mich, dass wir mit der Stadt Teltow und den Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf ein abgestimmtes Bauzeitenfenster für den Ersatzneubau der baufälligen Brücke vereinbaren konnten. Damit ist die Gefahr einer außerplanmäßigen Sperrung der Rammrathbrücke aus bauaufsichtlichen Gründen vom Tisch“, sagt Rolf Dietrich als Leiter des für die Baumaßnahme zuständigen Wasser-straßen-Neubauamtes Berlin.

Hintergrundinformationen

Die im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehende Rammrathbrücke überführt die Warthestraße über den Teltowkanal bei Kanal-km 10,52. Die vorhandene Brückenanlage wurde im Jahr 1977 errichtet und weist irreparable Schäden infolge einer Alkali-Kiesel-Säure-Reaktion (umgangssprachlich Betonkrebs) an den Widerlagern auf. Sie wird daher durch einen lagegleichen Neubau ersetzt. Die Stadt Teltow hat auf die Forderung nach einer Verbreiterung des Brückenquerschnittes verzichtet, so dass die Kosten des Bauvorhabens vollständig durch den Bund finanziert werden. Bei Beibehaltung der Brückenbreite wird jedoch der Verkehrsraum für den Ersatzneubau neu aufgeteilt (siehe Grafik). Dadurch erhält die neue Brücke auf beiden Seiten kombinierte Geh- und Radwege, wodurch die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber dem heute vorhandenen Zustand deutlich erhöht wird.

Der Errichtung einer Behelfsumfahrung für Fahrzeuge zu Lasten des Bundes hatte die zuständigen Aufsichtsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) nicht zugestimmt, so dass die Stadt Teltow die Bauausgaben in Höhe von rd. 1 Mio. für diesen Baubehelf hätte finanzieren müssen.

Stattdessen haben sich der Bund und die Stadt darauf verständigt, eine zur Überführung von Leitungen erforderliche Behelfsbrücke so herzustellen, dass sie auch von Fußgängern genutzt werden kann.
Die mit der Straßenverkehrsbehörde vorabgestimmte Umleitungs-strecke für Kraftfahrzeuge verläuft über die Potsdamer Straße, Wilhelm-Külz-Straße und Zehlendorfer Damm. An den Kreuzungen des Zehlendorfer Damm mit der Förster-Funke-Allee und dem Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld ist der Einsatz temporärer Lichtsignalanlagen für die Dauer der Umleitung geplant. Die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung am Stahnsdorfer Hof soll an die vor-rübergehend veränderten Verkehrsflüsse angepasst werden.

Für den ÖPNV-Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge soll eine gesonderte Umleitungsstrecke über die Oderstraße/Am Weinberg eingerichtet werden. In Abstimmung mit der Gemeinde Kleinmachnow und der Straßenverkehrsbehörde wird dazu der entwidmete Teil der Oderstraße zur Nutzung für die Dauer der Bauzeit ertüchtigt und mit eine Schrankenanlage gegen unbefugte Nutzung gesichert. Der Schiffsverkehr auf dem Teltowkanal wird von der Baumaßnahme nur tageweise eingeschränkt. Entsprechende schifffahrtspolizeiliche Hinweise und Anordnungen werden seitens des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin jeweils rechtzeitig bekannt gegeben