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Gesetzliche Grundlage

Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Bundeswasserstraßen, die sie durch eigene Behörden (hier: Organisation der WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist u. a. durch folgende Bundesgesetze geregelt:

Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte sowie der Hochwasserschutz, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin ist eine nachgeordnete Unterbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).