Gesetzliche Grundlage
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Bundeswasserstraßen, die sie durch eigene Behörden (hier: Organisation der WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist u. a. durch folgende Bundesgesetze geregelt:
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Auszug)
- Bundeswasserstraßengesetz
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Seeschifffahrtsaufgabengesetz
- Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung
- Wasserstraßenausbaugesetz
Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte sowie der Hochwasserschutz, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin ist eine nachgeordnete Unterbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).